Absatzhelfer
Lexikon
Begriff | Definition |
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Absatzhelfer |
Rechtlich und wirtschaftlich selbständiger Unternehmer, der Geschäfte auf eigenen Na- men tätigt (vermittelt), aber kein Eigentum an der Ware erwirbt (fremde Rechnung). Beispiele sind Handelsvertreter, Reisebüros und Tankstellen.
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